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   BVerwG, 30.08.1960 - II C 62.57   

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https://dejure.org/1960,7456
BVerwG, 30.08.1960 - II C 62.57 (https://dejure.org/1960,7456)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1960 - II C 62.57 (https://dejure.org/1960,7456)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1960 - II C 62.57 (https://dejure.org/1960,7456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer im Wehrdienst erlittenen Verwundung als Dienstunfall - Schussverletzung eines Oberleutnants der Schutzpolizei und Zugführers im Polizeiregiment Mitte bei einem Erkundungseinsatz auf Befehl seines Bataillonskommandeurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayVBl 1961, 345
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.01.1960 - II C 79.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1960 - II C 62.57
    Diese Entscheidung steht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - BVerwG II C 79/58]).

    Wenn diese Vorschrift im übrigen die Versicherung "auch auf andere Dienste, zu denen Versicherte, die hauptsächlich im Unternehmen tätig sind, von dem Unternehmer oder dessen Beauftragten herangezogen werden", erstreckt, so spricht sie im Hinblick darauf, daß der Dienstunfallbegriff des Beamtenrechts in enger Anlehnung an die Unfallgesetzgebung der Reichsversicherungsordnung entwickelt worden ist (Amtliche Begründung zu §§ 107 ff. DBG, Reichsanzeiger 1937 Nr. 22; BGH in ZBR 1957, 50; NJW 1957, 223; BVerwGE 10, 128 [130]), gerade für die hier vertretene Auslegung des Tatbestandsmerkmals "in Ausübung des Dienstes".

    Zu den von dem Beklagten weiterhin erwähnten, während des zweiten Weltkrieges erlassenen besonderen Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften über die Versorgung bei Beschädigung in besonderem Einsatz (§ 27 a EWFVG, § 4 Abs. 2 der Zweiten Maßnahmen-Verordnung u.a.) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - BVerwG II C 79/58] [131]) bereits auf § 2 des Erlasses über die Fürsorge und Versorgung für die ehemaligen Angehörigen der Polizei usw. und ihre Hinterbliebenen vom 25. Juni 1943 (RGBl. I S. 373) hingewiesen, wonach die nach diesen Vorschriften zu gewährende Versorgung neben einen etwaigen Versorgungsanspruch nach dem Deutschen Beamtengesetz oder dem Deutschen Polizeibeamtengesetz trat, diesen also insbesondere auch dann nicht ausschloß, wenn sie demselben Unfalltatbestand entsprang wie der beamtenrechtliche Versorgungsanspruch.

  • BGH, 20.09.1956 - III ZR 79/55
    Auszug aus BVerwG, 30.08.1960 - II C 62.57
    Der Beklagte tritt unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. September 1956 (NJW 1957 S. 223) der Revision entgegen.

    Wenn diese Vorschrift im übrigen die Versicherung "auch auf andere Dienste, zu denen Versicherte, die hauptsächlich im Unternehmen tätig sind, von dem Unternehmer oder dessen Beauftragten herangezogen werden", erstreckt, so spricht sie im Hinblick darauf, daß der Dienstunfallbegriff des Beamtenrechts in enger Anlehnung an die Unfallgesetzgebung der Reichsversicherungsordnung entwickelt worden ist (Amtliche Begründung zu §§ 107 ff. DBG, Reichsanzeiger 1937 Nr. 22; BGH in ZBR 1957, 50; NJW 1957, 223; BVerwGE 10, 128 [130]), gerade für die hier vertretene Auslegung des Tatbestandsmerkmals "in Ausübung des Dienstes".

  • BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57
    Auszug aus BVerwG, 30.08.1960 - II C 62.57
    Kann aber die aus einer gesetzlichen Vorschrift folgende unterschiedliche Behandlung nicht als willkürlich bezeichnet werden, weil dieser gesetzlichen Regelung ein Sinn abzugewinnen ist, der die vorgenommene Differenzierung jedenfalls vertretbar erscheinen läßt, so verletzt eine solche Regelung nicht den Gleichheitsgrundsatz (vgl. BVerwGE 6, 134 [143] mit Hinweis auf BVerfGE 1, 52).
  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

    Zwar hat der Kläger 1942 einen Unfall, der als solcher nicht streitig ist, "bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes", d.h. des Beamten dienstes (vgl. BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58] und Urteile vom 30. August 1960 - BVerwG II C 62.57 - und vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 350.57 -) erlitten.
  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 27.72

    Bestehen eines Wehrdienstverhältnisses - Wehrdienst auf Grund einer

    Es komme nur darauf an, ob der Beamte aufgrund seines Beamtenverhältnisses verpflichtet gewesen sei, den erteilten Auftrag auszuführen, nicht darauf, ob der Auftrag in der normalen sachlichen Zuständigkeit seiner Behörde gelegen habe (BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58] [129 f.]; Urteile vom 30. August 1960 - BVerwG II C 62.57 - [BayVBl. 1961, S. 345], vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 350.57 - und vom 14. Juli 1966 - BVerwG II C 193.60 -).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VI C 63.59

    Rechtsmittel

    Im übrigen wird zur Frage der Verwundung von Polizeibeamten im Kriegseinsatz auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 1960 (BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58]), bestätigt in denEntscheidungen vom 30. August 1960 - BVerwG II C 62.57 - undvom 7. September 1960 - BVerwG VI C 350.57 -, verwiesen.
  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 51.72

    Begriff des Dienstunfalls i.S.v. § 135 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG), § 148

    Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht außer in den vom Berufungsgericht ferner angeführten Urteilen vom 30. August 1960 - BVerwG II C 62.57 - (BayVBl. 1961, 345) und vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VI C 350.57 -, auch im Urteil vom 17. Februar 1965 - BVerwG VI C 67.62 - (BVerwGE 20, 269 [271]) aufrechterhalten.
  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 152.61

    Rechtsmittel

    Dem steht nicht entgegen, daß das Bundesverwaltungsgericht bei der Auslegung des Begriffs "bei Ausübung oder aus Veranlassung des (Beamten-)Dienstes" in § 6 Abs. 2 G 131, § 46, § 106 Abs. 1 Nr. 2 und § 109 Abs. 2 BBG diesen dem Wehrdienst gegenübergestellt hat (vgl. BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58] und Urteile vom 30. August 1960 - BVerwG II C 62.57 - und vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 350.57).
  • BVerwG, 07.12.1961 - II C 170.59

    Rechtsmittel

    Diesen Grundsatz hat der erkennende Senat in seinen Urteilenvom 28. Januar 1960 - BVerwG II C 79.58 - (BVerwGE 10, 128 [BVerwG 28.01.1960 - II C 79/58] [129]) undvom 30. August 1960 - BVerwG II C 62.57 - mit eingehender Begründung wiederholt; dem hat sich der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts durchUrteil vom 7. September 1960 - BVerwG VI C 350.57 - angeschlossen.
  • BVerwG, 07.09.1960 - VI C 350.57

    Rechtsmittel

    Der II. Senat hat diese Auffassung in Auseinandersetzung mit der Kritik, der das Urteil vom 28. Januar 1960 im Schrifttum begegnet ist (vgl. Schütz in DÖD 1960 S. 117), und mit den Ausführungen des Beklagten, die dieser auch im vorliegenden Rechtsstreit gemacht hat, im Urteil vom 30. August 1960 - BVerwG II C 62.57 - aufrechterhalten.
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